Neue „air-to-air“ Frequenzen
Für Rückholer im Segelflug, Verfolger im Ballonsport sowie für Ausbildung und Air-to-Air Kommunikation gibt es ebenfalls neue Frequenzen. Für die Kommunikation von Luftfahrzeugen untereinander sind diese im NfL 1-1524-18 geregelt. Folgende Kanäle stehen allen Luftfahrzeugen zur Kommunikation Verfügung: 122.540 122.555 130.430 Beachten … Weiterlesen